Pädagogische Hochschule Niedersachsen (Bestand)
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NLA HA, Nds. 424
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.5 Kultus und Wissenschaft >> 1.13.5.2 Obere Landesbehörden >> 1.13.5.2.1 Bildungseinrichtungen
1946-1978
Enthält: Angelegenheiten des Rektorats und des Senats, u.a. Senatssitzungsprotokolle, Abteilungen der PH, v.a. Berufungen, Personalakten, Unterlagen des AStA, Konferenzen der akademischen Mitarbeiter, Drucksachen, Pressespiegel
Geschichte des Bestandsbildners: Die Pädagogische Hochschule Niedersachsen wurde am 1. April 1969 errichtet (vgl. Nds. MBl. Nr. 22/1969, S. 471) und integrierte die bestehenden Pädagogischen Hochschulen in Niedersachsen - Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta: sie wurden zu Abteilungen mit der Bezeichnung Pädagogische Hochschule Niedersachsen, Abteilung Braunschweig usw. (vgl. Nds. MBl. Nr. 22/1969, S. 475).
Im Jahr 1973 schieden die Abteilungen Oldenburg, Osnabrück und Vechta aus. Die Abteilung Oldenburg wurde in die Universität Oldenburg, die Abteilungen Osnabrück und Vechta in die Universität Osnabrück integriert (vgl. Nds. GVBl. vom 3. Dezember 1973, S. 479, § 2). Die beiden Universitäten Oldenburg und Osnabrück waren zwar im Jahr 1970 gegründet worden (vgl. Nds. MBl. Nr. 31/1971, S. 1003/1004), bis 1973 berührte ihre Einrichtung jedoch nicht die dortigen Abteilungen der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Kanzler der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen wurde mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben der Universitäten beauftragt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bediente er sich der zentralen Verwaltung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen und der Abteilungsverwaltungen in Oldenburg und Osnabrück (vgl. Nds. MBl. Nr. 31/1971, S. 1006). Das darüber geführte Schriftgut ist in der Klassifikationsgruppe "Staatlicher Bereich" verzeichnet, die nur Angelegenheiten der Abteilungen Oldenburg, Osnabrück und Vechta der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen sowie Akten über die Gründung und Verwaltung der Universitäten Oldenburg und Osnabrück enthält. Der offizielle Titel des Kanzlers lautete "Der Niedersächsische Kultusminister - Beauftragter für die Verwaltung der Universitäten Oldenburg und Osnabrück".
Bei der Auflösung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen im Jahr 1978 wurden die Abteilungen Braunschweig, Göttingen und Hannover mit den jeweiligen Universitäten an diesen Orten zusammengeschlossen. Die Abteilungen Hildesheim und Lüneburg bilden heute die Hochschulen Hildesheim und Lüneburg (vgl. Nds. GVBl. vom 6. Juni 1978, S. 507, §§ 142/143).
Stand: Juli 1979
Bestandsgeschichte: Die verzeichneten Akten dieses Bestandes sind im September 1978 an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben worden (Acc. 92/78). Die Übernahme wurde notwendig durch die Auflösung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen am 1. Oktober 1978 gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) vom 1. Juni 1978 (vgl. Nds. GVBL vom 6. Juni 1978, S. 507, § 141). Das Schriftgut der Abteilungen Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg ist zunächst nicht an das Hauptstaatsarchiv abgegeben, sondern von den Universitäten bzw. Hochschulen übernommen worden. Abgaben erfolgten für Lüneburg und Hildesheim erst später.
Bei der Ordnung wurden die Akten in den Gruppen belassen, in denen sie in der Registratur der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen erwachsen waren. In den einzelnen Teilgruppen ist die Einteilung des Aktenplans der zentralen Verwaltung zu erkennen: den gesamten Bestand danach zu ordnen, war jedoch nicht möglich. Aufgaben, Wesen, Aufbau und Organe der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen sind ausführlich im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 22/1969, S. 471 ff. dargestellt. Danach wurden auch die Titel der Oberklassifikationsgruppen ausgewählt: Akademischer Bereich - Rektor und Senat, Staatlicher Bereich - Kanzler, Studentenschaft (vgl. Nds. MBl. Nr. 22/1969, S. 472 ff., § 15, 25, 30)
Stand: Juli 1979
Bearbeiter: Boekhoff (1979)
Geschichte des Bestandsbildners: Die Pädagogische Hochschule Niedersachsen wurde am 1. April 1969 errichtet (vgl. Nds. MBl. Nr. 22/1969, S. 471) und integrierte die bestehenden Pädagogischen Hochschulen in Niedersachsen - Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta: sie wurden zu Abteilungen mit der Bezeichnung Pädagogische Hochschule Niedersachsen, Abteilung Braunschweig usw. (vgl. Nds. MBl. Nr. 22/1969, S. 475).
Im Jahr 1973 schieden die Abteilungen Oldenburg, Osnabrück und Vechta aus. Die Abteilung Oldenburg wurde in die Universität Oldenburg, die Abteilungen Osnabrück und Vechta in die Universität Osnabrück integriert (vgl. Nds. GVBl. vom 3. Dezember 1973, S. 479, § 2). Die beiden Universitäten Oldenburg und Osnabrück waren zwar im Jahr 1970 gegründet worden (vgl. Nds. MBl. Nr. 31/1971, S. 1003/1004), bis 1973 berührte ihre Einrichtung jedoch nicht die dortigen Abteilungen der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Kanzler der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen wurde mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben der Universitäten beauftragt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bediente er sich der zentralen Verwaltung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen und der Abteilungsverwaltungen in Oldenburg und Osnabrück (vgl. Nds. MBl. Nr. 31/1971, S. 1006). Das darüber geführte Schriftgut ist in der Klassifikationsgruppe "Staatlicher Bereich" verzeichnet, die nur Angelegenheiten der Abteilungen Oldenburg, Osnabrück und Vechta der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen sowie Akten über die Gründung und Verwaltung der Universitäten Oldenburg und Osnabrück enthält. Der offizielle Titel des Kanzlers lautete "Der Niedersächsische Kultusminister - Beauftragter für die Verwaltung der Universitäten Oldenburg und Osnabrück".
Bei der Auflösung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen im Jahr 1978 wurden die Abteilungen Braunschweig, Göttingen und Hannover mit den jeweiligen Universitäten an diesen Orten zusammengeschlossen. Die Abteilungen Hildesheim und Lüneburg bilden heute die Hochschulen Hildesheim und Lüneburg (vgl. Nds. GVBl. vom 6. Juni 1978, S. 507, §§ 142/143).
Stand: Juli 1979
Bestandsgeschichte: Die verzeichneten Akten dieses Bestandes sind im September 1978 an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben worden (Acc. 92/78). Die Übernahme wurde notwendig durch die Auflösung der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen am 1. Oktober 1978 gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) vom 1. Juni 1978 (vgl. Nds. GVBL vom 6. Juni 1978, S. 507, § 141). Das Schriftgut der Abteilungen Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg ist zunächst nicht an das Hauptstaatsarchiv abgegeben, sondern von den Universitäten bzw. Hochschulen übernommen worden. Abgaben erfolgten für Lüneburg und Hildesheim erst später.
Bei der Ordnung wurden die Akten in den Gruppen belassen, in denen sie in der Registratur der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen erwachsen waren. In den einzelnen Teilgruppen ist die Einteilung des Aktenplans der zentralen Verwaltung zu erkennen: den gesamten Bestand danach zu ordnen, war jedoch nicht möglich. Aufgaben, Wesen, Aufbau und Organe der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen sind ausführlich im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 22/1969, S. 471 ff. dargestellt. Danach wurden auch die Titel der Oberklassifikationsgruppen ausgewählt: Akademischer Bereich - Rektor und Senat, Staatlicher Bereich - Kanzler, Studentenschaft (vgl. Nds. MBl. Nr. 22/1969, S. 472 ff., § 15, 25, 30)
Stand: Juli 1979
Bearbeiter: Boekhoff (1979)
6,9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ