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Erbbauvertrag vom 20.01.1932 mit Nachtrag vom 02.04.1932 mit den Arbeitern Burkhardt und Viehrig zu Papstdorf über die mit 367 und 368 Flur Papstdorf bezeichneten Teile der Abteilung 64g,h des Staatsdforstreviers Cunnersdorf, der Balz genannt.
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Erbbauvertrag vom 20.01.1932 mit Nachtrag vom 02.04.1932 mit den Arbeitern Burkhardt und Viehrig zu Papstdorf über die mit 367 und 368 Flur Papstdorf bezeichneten Teile der Abteilung 64g,h des Staatsdforstreviers Cunnersdorf, der Balz genannt.