Der Abt Wilhelm von Inden oder Kornelimünster überlässt mit Zustimmung seiner Kongregation dem Kloster zu Kamp, nachdem letzteres zu einem von ihm rührigen ehemals vom Ritter Arnold Pebs gekauften halben Mansus in Wolbrechshouen (Volbrechtshoven) nun auch noch die andere Hälfte von Godfrid von Wolbrechtshouen (Volbrechtshoven) zu denselben Bedingungen gekauft und dieser nebst seinen Erben vor den Schöffen der Abtei in Oueweshem (Ober-Aussem) resigniert hat, diese bisher statt seiner getrennt verliehenen Mansenhälften als ein Ganzes, so dass den gegenwärtig damit bekleideten Bruder Godschalk von Xanten auch immer nur ein Bruder in der Investitur folgen soll, und zwar unter Leistung des besten Ackergauls des Hofes in Ouvenhem (Auenheim) als Kurmede. Auch verleiht der Abt von Kornelimünster den Brüdern von Kamp an seinem Teil alle Holzgewalt im Wald Viele sowie die Befugnis, die Häuser des betreffenden Mansus einzureißen, um aus ihrem Grund und Boden Ackerland zu machen usw., vorbehaltlich der seinem Kloster gemäß dem über den halben Mansus des Arnold Pebs aufgesetzten Privileg zugesicherten Pachten und sonstigen Rechten. Zeugen: Gerhard, Dechant, Symon, Kellermeister (cellerarius), und Wingor, Mönche von Inden; Heinrich und Godschalk, Mönche von Kamp; Wilhelm, Schultheiß (sculthetus) von Inden; Wolpert, Schultheiß; Johann, Gerlach und Ricolf, Schöffen der Abtei Kornelimünster in Ouweshem (Aussem) u. v. a. Actum et datum anno domini MCC quinquagesimo sexto. In mense Novembri.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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