Bundesamt für Zivilschutz - Warnamt VIII Rottenburg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, R 50 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Reichs- und Bundesbehörden; Reichskammergericht >> Inneres >> Bundesamt für Zivilschutz
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Im Bundesministerium des Innern wurde 1952 eine Unterabteilung Luftschutz gebildet. Aus dieser entstand 1957 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB), welches 1973 in Bundesamt für Zivilschutz (BZS) umbenannt wurde. Am 31.12.2000 wurde das Bundesamt für Zivilschutz aufgelöst; eine neue Abteilung des Bundesverwaltungsamtes, die Zentralstelle für Zivilschutz, wurde in der Folgezeit mit den Zivilschutz-Aufgaben betraut. Im Jahr 2004 wurde die Zentralstelle für Zivilschutz wieder aufgelöst, und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wurde neu geschaffen.
Nachdem die sog. Warnämter, die zum Zivilschutz gehörten, auf Grund der Bedrohung des Kalten Krieges in den Jahren 1957/ 1958 gegründet worden waren, waren sie bis in die 1990er Jahre hinein in der Bundesrepublik Deutschland für die Alarmierung der Bevölkerung vor Gefahren im Verteidigungsfall, aber auch im Frieden zuständig. Mit Gefahren waren zu Beginn nur militärische Gefahren gemeint, also Luftangriffe, Fernwaffenbeschuss durch Artillerie und später auch Angriffe mit atomaren, biologischen und bzw. oder chemischen Waffen. Später sollte der Warndienst zusätzlich vor zivilen Gefahren, z.B. vor Schadstoffaustritt, warnen. Indem neue Sirenensignale geschaffen wurden, konnte der Warndienst schließlich auch zentral für mehrere Orte Feuer- bzw. Katastrophenalarm auslösen.
Insgesamt wurden zehn Warnämter geschaffen: I. Hohenwestedt, II. Bassum, III. Rodenberg, IV. Meinerzhagen, V. Welz, VI. Butzbach-Bodenrod, VII. Bad Kreuznach, VIII. Rottenburg am Neckar, IX. Ansbach-Claffheim und X: Pähl.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand umfasst 38 Akten, 24 Bände und 16 Fotografien mit einem Gesamtumfang von 2,3 laufenden Metern. Die Unterlagen erhielten im Staatsarchiv Sigmaringen die Zugangsnummer 47/1997.
Im August 2008 verzeichnete die Praktikantin Sarah Bongermino mit dem Erschließungsprogramm scopeArchiv unter Anleitung von Corinna Knobloch die Unterlagen.
Die Zitierweise lautet:
R 50 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Inhalt und Bewertung
Der Bestand "Bundesamt für Zivilschutz - Warnamt VIII Rottenburg" (Zugang 1997/47) enthält eine Fotodokumentation über den Aufbau des Warnamtes VI., Dienstbücher des Warnamtes VIII. vom 01.01.1964 bis zum 01.12.1995 sowie Akten unter anderem über die Liegenschaft, den Auf- und Umbau, die zivil-militärische Zusammenarbeit und Personalangelegenheiten - um nur einige zu nennen.
Behördengeschichte
Im Bundesministerium des Innern wurde 1952 eine Unterabteilung Luftschutz gebildet. Aus dieser entstand 1957 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB), welches 1973 in Bundesamt für Zivilschutz (BZS) umbenannt wurde. Am 31.12.2000 wurde das Bundesamt für Zivilschutz aufgelöst; eine neue Abteilung des Bundesverwaltungsamtes, die Zentralstelle für Zivilschutz, wurde in der Folgezeit mit den Zivilschutz-Aufgaben betraut. Im Jahr 2004 wurde die Zentralstelle für Zivilschutz wieder aufgelöst, und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wurde neu geschaffen.
Nachdem die sog. Warnämter, die zum Zivilschutz gehörten, auf Grund der Bedrohung des Kalten Krieges in den Jahren 1957/ 1958 gegründet worden waren, waren sie bis in die 1990er Jahre hinein in der Bundesrepublik Deutschland für die Alarmierung der Bevölkerung vor Gefahren im Verteidigungsfall, aber auch im Frieden zuständig. Mit Gefahren waren zu Beginn nur militärische Gefahren gemeint, also Luftangriffe, Fernwaffenbeschuss durch Artillerie und später auch Angriffe mit atomaren, biologischen und bzw. oder chemischen Waffen. Später sollte der Warndienst zusätzlich vor zivilen Gefahren, z.B. vor Schadstoffaustritt, warnen. Indem neue Sirenensignale geschaffen wurden, konnte der Warndienst schließlich auch zentral für mehrere Orte Feuer- bzw. Katastrophenalarm auslösen.
Insgesamt wurden zehn Warnämter geschaffen: I. Hohenwestedt, II. Bassum, III. Rodenberg, IV. Meinerzhagen, V. Welz, VI. Butzbach-Bodenrod, VII. Bad Kreuznach, VIII. Rottenburg am Neckar, IX. Ansbach-Claffheim und X: Pähl.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der vorliegende Bestand umfasst 38 Akten, 24 Bände und 16 Fotografien mit einem Gesamtumfang von 2,3 laufenden Metern. Die Unterlagen erhielten im Staatsarchiv Sigmaringen die Zugangsnummer 47/1997.
Im August 2008 verzeichnete die Praktikantin Sarah Bongermino mit dem Erschließungsprogramm scopeArchiv unter Anleitung von Corinna Knobloch die Unterlagen.
Die Zitierweise lautet:
R 50 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Inhalt und Bewertung
Der Bestand "Bundesamt für Zivilschutz - Warnamt VIII Rottenburg" (Zugang 1997/47) enthält eine Fotodokumentation über den Aufbau des Warnamtes VI., Dienstbücher des Warnamtes VIII. vom 01.01.1964 bis zum 01.12.1995 sowie Akten unter anderem über die Liegenschaft, den Auf- und Umbau, die zivil-militärische Zusammenarbeit und Personalangelegenheiten - um nur einige zu nennen.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ