Die Lüneburger Ratsmannen bekennen, dass sie den Brüdern Hinrik und
Henning Vos, dem Vogt in Winsen Segeband Vos und dem in Walsrode wohnenden
Conrad Vroninge 100 Mark Lüneburger Pfennige schulden, die zu Johannis 1388 mit
10 Mark Zins zurückgezahlt werden sollen; behält der Rat das Geld darüber
hinaus, so soll er es jährlich mit 10 Mark verzinsen; die Gläubiger können das
Geld mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu Johannis jeweils
zurückfordern.