König Ruprecht stellt auf Bitten des Deutschordensmeisters Konrad vom Egloffstein die in seinem Zentgericht zu Marckelssheim (Mergentheim), unter dem "nuwenhuse" gelegen, herrschende Gepflogenheit ab, dass bei einer Hinrichtung vor der Übergabe des Verurteilten an den "zuchtiger" der Büttel ersterem die Augen verbindet. Dies soll künftighin durch den Zuchtiger selbst, oder die Kläger (!) geschehen.