Debatte um die Fusion von EVS und Badenwerk
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D931043/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> Oktober
29. Oktober 1993
Die Fusion von EVS und Badenwerk steht weiter auf wackeligen Beinen. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen konnten sich noch zu keiner Entscheidung durchringen. FLEISCHER: Das Badenwerk ist die ganze Zeit bei der Diskussion davon ausgegangen, daß der Sitz des künftigen Unternehmens nach Karlsruhe kommt. Die jetzt gefundene Lösung einer Aufteilung hat zur gehörigen Verärgerung in Karlsruhe geführt. Wenn die Arbeitnehmer des Badenwerks bei ihren Nein zur Fusion bleiben, wird sich auch der Vorstandsvorsitzende Gerhard Goll gegen die Fusion aussprechen. STEUER: Die EVS hält an dem vom Staatsministerium ausgehandelten Kompromiß in Bezug auf die Fusionspläne weiterhin fest. Die EVS besteht darauf, daß der Holding- Sitz nach Stuttgart kommt.
0:04:35; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Fleischer, Lutz; Pressesprecher, ca. 20. Jh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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