Wilhelm Graf von Bregenz und Montfort sowie Ritter Johannes von Ellerbach ("Elrenbach") vidimieren Urkunde Karls IV. mit Datum Ulm, 28. Januar ("v. kalendas Februarii") 1348. Darin werden die Privilegien des Klosters Weingarten bestätigt, insbesondere daß die Vogtei über das Kloster und dessen Eigen- und Zinsleute sowie über die Kirche zu Berg nicht entfremdet werden soll. Weitere Bestimmung über Sterbfallabgaben ("val").

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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