Dietrich Mülner von Althausen ("Ethusen"), sein Schwiegersohn ("eydem") Günter Mülner und seine Tochter Elisabeth verkaufen ihren Teil der Güter, die sie gemeinsam mit Hertnid Prel [in Althausen] besitzen und die vorher Dietrich Kranz gehört haben, nämlich ihren Teil an 1,5 Morgen Weinberg und an ungefähr 12 Morgen Acker, an den Komtur Graf Poppo von Henneberg und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt. Sie haben dafür von den Käufern 10 Pfund Heller erhalten. Der Kommende sind von ihrem und Hertnid Prels Teil der Güter jährlich 5 Schilling Heller weniger 2 Heller am 11. November ("vf send Mertines thag"), 9 Martinshühner und 2 Malter Roggen Münnerstädter Maß in der Ernte nach Münnerstadt zu liefern. Die Verkäufer geloben die Leistung von Währschaft für die verkauften Güter und stellen den Käufern dafür Hermann Fritz und Günter Mülner als Bürgen. Aus Gnade wurde den Verkäufern ein Rückkaufrecht an den verkauften Gütern für vier Jahre, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar ("nach sende Peters thage Kathedra"), eingeräumt. Auf Bitte der Verkäufer, der Käufer und der Bürgen siegelt der Prior des Augustinerklosters in Münnerstadt Konrad Theprer. Zeugen: Hermann Wunderer, Konrad Klupfel, Johannes von Nüdlingen und andere. 1345 an der mittewochen nach sende Bonifacii thage. Aussteller: Dietrich Mülner, sein Schwiegersohn Günter Mülner und seine Tochter Elisabeth. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt