Korrespondenz zwischen der ellwangenschen und der öttingenschen Regierung und den beiden Ämtern Hochheim (?) und Rötlen, vermöge welcher ellwangischerseits mittelst amtlicher und Regierungszitation die Inhaberin des nach Ellwangen gehörigen Feldlehens zu Hohenaltheim zur Entrichtung ihrer Schuldigkeit aufgefordert, in der Folge durch mehrere Bestallungsschreiben requiriert, öttingischerseits aber weder mit Stellung der Untertanin willfahrt, noch dieselbe zur Leistung ihrer Schuldigkeit angehalten, worauf endlich beschlossen worden, die Sache rechtlicher Ordnung nach bei einem Reichsgericht zu verfolgen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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