Erlasse in Schulsachen. Ortsschulbehörde
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G 657, Nr. 151
G 657, Nr. VIII.16
G 657 - Evangelisches Pfarramt Schwaikheim
G 657 - Evangelisches Pfarramt Schwaikheim >> II. Akten >> 1 Ältere Abteilung (bis ca. 1900) >> 1.2 Besoldung
1847-1875
Enthält u.a.:
- Erlass der Ev. Synode betr. den Eintrag des Religionsunterrichts in das Schuldiarium durch die Geistlichen, 1847
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Teilnahme insbes. der jüngeren Volkschullehrer an den politischen Aktionen der Jahre 1848/49, 1849
- Beschluss des Kirchenkonvents betr. die Verlegung der Sonntagsschule auf den Nachmittag wegen häufigen Fernbleibens der Schüler aufgund von Diensttätigkeiten, 1850
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Lehrinhalt des Israelitischen Religionsunterrichts, 1852
- Erlass des Dekanatamts Waiblingen betr. die Abhaltung des Unterrichts in Abteilungen bei mehr als 200 Schülern in der Schwaikheimer Schule, 1857
- Beschluss des Gemeinderats Schwaikheim betr. die Zulage zur Besoldung des Schullehrers von 26 fl 8 x, 1859
- Erlass des Gemeinschaftlichen Oberamts Waiblingen betr. die Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle und die Möglichkeit eine Lehrerin einzustellen, 1859
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den gesetzlichen Zwang zur Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim, 1859
- Beschluss des Stiftungsrats Schwaikheim trotz der auf 263 gestiegenen Schülerzahl keine zweite Schullehrerstelle einzurichten in Erwartung einer bald wieder sinkenden Schülerzahl, 1860
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Besetzung der zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim mit Schulmeister Gürbach aus Necklinsberg und die Übernahme der Winterabendschule durch denselben, 1866
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Einrichtung von Lehrerkonventen in Gemeinden mit mehr als zwei Schullehrern, 1864
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Bauart der Dienstwohnungen der Schullehrer, 1867
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Mangel an Volksschullehrern und die Werbung von Schülern höherer Klassen zu einer hierhin gehenden Ausbildung durch die Lokalschulinspektoren, 1875
- "Belehrung hinsichtlich der nöthigen frühzeitigen Behandlung der Seitwärtsverkrümmung des Rückrats", o.D
- Erlass der Ev. Synode betr. den Eintrag des Religionsunterrichts in das Schuldiarium durch die Geistlichen, 1847
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Teilnahme insbes. der jüngeren Volkschullehrer an den politischen Aktionen der Jahre 1848/49, 1849
- Beschluss des Kirchenkonvents betr. die Verlegung der Sonntagsschule auf den Nachmittag wegen häufigen Fernbleibens der Schüler aufgund von Diensttätigkeiten, 1850
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Lehrinhalt des Israelitischen Religionsunterrichts, 1852
- Erlass des Dekanatamts Waiblingen betr. die Abhaltung des Unterrichts in Abteilungen bei mehr als 200 Schülern in der Schwaikheimer Schule, 1857
- Beschluss des Gemeinderats Schwaikheim betr. die Zulage zur Besoldung des Schullehrers von 26 fl 8 x, 1859
- Erlass des Gemeinschaftlichen Oberamts Waiblingen betr. die Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle und die Möglichkeit eine Lehrerin einzustellen, 1859
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den gesetzlichen Zwang zur Einrichtung einer zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim, 1859
- Beschluss des Stiftungsrats Schwaikheim trotz der auf 263 gestiegenen Schülerzahl keine zweite Schullehrerstelle einzurichten in Erwartung einer bald wieder sinkenden Schülerzahl, 1860
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. die Besetzung der zweiten Schullehrerstelle in Schwaikheim mit Schulmeister Gürbach aus Necklinsberg und die Übernahme der Winterabendschule durch denselben, 1866
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Einrichtung von Lehrerkonventen in Gemeinden mit mehr als zwei Schullehrern, 1864
- Erlass des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens betr. die Bauart der Dienstwohnungen der Schullehrer, 1867
- Erlass des Ev. Konsistoriums betr. den Mangel an Volksschullehrern und die Werbung von Schülern höherer Klassen zu einer hierhin gehenden Ausbildung durch die Lokalschulinspektoren, 1875
- "Belehrung hinsichtlich der nöthigen frühzeitigen Behandlung der Seitwärtsverkrümmung des Rückrats", o.D
1,0 cm
Sachakte
Waiblingen, Dekanatamt
Waiblingen, Gemeinschaftliches Oberamt
Synode
Schuldiarium
Religionsunterricht
Konsistorium
Schullehrer
Revolution 1848/49
Kirchenkonvent
Sonntagsschule
Religionsunterricht, Israelitischer
Dekanatamt, Waiblingen
Schulunterricht
Gemeinderat
Schullehrer
Gemeinschaftliches Oberamt Waiblingen
Schule
Lehrerstelle
Stiftungsrat
Winterabendschule
Lehrerkonvent
Ministerium des Kirchen- und Schulwesens
Gesundheitsvorsorge
Konsistorium s.a. Oberkirchenrat
Oberkirchenrat s.a. Konsistorium
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
11.08.2025, 11:19 AM CEST