Wirich von Daun, Herr zu Oberstein, übergibt dem wohlgeborenen Dietrich, Herr zu Manderscheid und Daun, seinem neffen, einen Teil der Unterburg zu Oberstein zum Loiche auf Lebenszeit unter der Bedingung, daß er das Schloß nicht beschädigt oder beschädigen läßt und weder gegen die Lehensherrn des Ausstellers noch gegen die Gemeinde zu Oberstein im Burgfriedensbereich etwas unternimmt. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.