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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Johann von Eltz den Jungen von Haus zu seinem Diener für ein Jahr. Dieser soll jederzeit gegen jeden mit drei reisigen Pferden wohlgerüstet dienen. Er schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig ist. Für seinen Dienst erhält er jährlich zum Datum dieser Urkunde, wenn sein Dienst beginnt und endet, durch den Kammermeister gegen Quittung pro Pferd 20 rheinische Gulden und außerdem ein Hofkleid wie andere Seinesgleichen. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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