Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Albrecht Schenk zu Limpurg (Lymperg) einer- und dem Hofmeister und Ritter Götz von Adelsheim andererseits wegen eines Lehens zu Ober-Ingelheim, das der Hofmeister von Albrecht geliehen bekommen hatte: Beide sollen alle gegenseitig ausgestellten Schriften und Verschreibungen über das Lehen inklusive Lehensbrief und Revers, was alles ungültig wird, dem Pfalzgrafen überstellen. Zukünftig soll Albrecht für sich und seine Erben dem Götz und seinen Erben die notwendige Verschreibung geben, dass sie mit dem nächsten ledig werdenden Lehen belehnen, das ungefähr so viel erträgt wie das Lehen zu Ober-Ingelheim und ihm dies verkünden. Sollte dieses Lehen auf dem Rechtsweg verloren gehen, soll eine gleichwertige Belehnung erfolgen.