Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er die in Herrschaft zu Türkstein und Châtillon (Schetzlon) [= Val-et-Châtillon] gehörenden Dörfer, Leute und Güter für 12 Jahre in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, sie wie die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen und ihren Herren der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Schirm soll der Herrschaft an ihren Rechten unschädlich sein. Es folgt eine Aufzählung der Dörfer und Leute.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner