Die Pfandverschreibung der Stadt und Amtshauses Peckelsheim, wie auch Twistisches Lehen betreffend
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Loculus VII, Paket B Nr.1-18
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1426-1749
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Extrakt Pfandverschreibung der Stadt Peckelsheimschen Amtshauses und Schlosses daselbst, so Dietrich, Erzbischof zu Köln und Vorstände des Stifts Paderborn dem Wilhelm Westphalen und Diederich von Niehausen zum halben Teil versetzet, 1426 am St.Catharinenabend; item concessio eines hochwürdigen Domkapitels, das vorbemelte Westphalen und Niehausen die Halbscheid der Hälfte dem Diederichen, Friderichen und Henneke, Gebrüder von Twiste und ihren Brüdern wieder verschreiben können, 1428, am St.Elisabethtage; 1 1/2) Konzept Berichts des Rentmeisters Walter Heising wegen der Pfandschaft der Herren von Spiegel zu Peckelsheim , in specie was in dem Dorf Korbach versetzet, wobei er meldet, daß die Spiegelschen Heberegistra fürm Jahr 1377 geschrieben sein müßten, 24.Sept.1652; 2) Peter Mennen, Landvogt zu Peckelsheim berichtet, was zu dasigem Amthause gehörig, worüber ein zweifaches Verzeichnis einschicket, wobei er meldet, welches er vermeine , das rechte zu sein, 12.Jan.1654; 3) Konzept Schreibens des Rentmeister Walther Heising an den Landrentmeister Aeneas Steinhausen worin er meldet, daß wegen des Peckelheimischen Amthauses noch nichts erfahren, inzwischen einen Bericht verfasset, welchen Seiner fürstlichen Gnaden fürbringen wolle, 6.Febr.1654; 4) der Landrentmeister Aeneas Steinhausen antwortet, daß der überschickte Bericht und beigefügte Designation von dem Fürsten gerühmet, verlange aber näheren Bericht in specie, was der Hoddenberger Zehnte importiere, auch wie hoch sich die Spindheuer von den Erbländereien erstrecke, 13.Febr.1654; 5) Philip Cöller, Amtmann zu Neuenheerse protestiert wider die von dem Rentmeister Wiedenbrück in den Dorfschaften Löwen und Overde gelegenen und in Possession genommene Twistische Parzellen, welche er namens der Frau Äbtissin in das Heersische Lehen gehörig zu sein praetendiert, 19.Dez.1715; 6) status und Nachricht über die per sententiam caducitatis eingezogenen Güter, welche die von Twiste von Ihro hochfürstliche Gnaden zu Paderborn zu Lehen gehabt, auch davon einkommende Gefälle; sive status gegen die von Ihro hochfürstlichen Gnaden hochseligen Andenkens von den patribus Buranis empfangene und in usum camerae verwendende 7000 Reichstaler in solutum offerierter Güter, praesentatum in capsulo, 20.Mai 1719; 7) mandatum se exculpandi wider die Spiegelschen Pfandinhaber zu Helmern und Schweckhausen worum sie die ihnen obliegende Reparation und Konservation des Peckelsheimischen Amtshauses dergestalt negligiert, daß der völlige Ruin darauf erfolget sub poena injungendae reparationis, 5.Juni 1723; 8) copia mandati celebrissimae commissionis Frau Äbtissin zu Neuenheerse, Klägerin wider hochfürstlichen fiscum worin dem Oberamt Dringenberg anbefohlen wird, die wegen des Twistischen Lehens aus der Gemeinheit Löwen sonst erhobene Korn-und Geldgefälle dem Stift Neuenheerse fürs künftige zu überlassen und deren ferneren Hebung sich zu enthalten, 12.Juni 1749; 9) Konzept Berichts die verwitwete Frau von Oberg betreffend in puncto nachgesuchter Belehnung über einen vakanten Twistischen Platz bei der Spiegelschen Burg zu Peckelsheim, 30.Mai 1763; 10) von hochfürstlicher Hofkammer wird dem Landvogten Siebell reskribiert, seinen getanen Vorschlag der Frau von Oberg geziemend vorzutragen, deren Resolution zu sondieren und darab ferners zu berichten, 4.Juni 1763; 11) protocollum so wegen des Twistischen Platzes Besichtigung und deshalber getroffener Vereinbarung abgehalten, 15.Juni 1763; 12) Konzept Berichts so bei des protocolli Einschickung vom Landvogten abgestattet, 17.Juni 1763; 13) von hochfürstlicher Hofkammer wird zuvordrist Bericht gefordert über die zu dem Twistischen Platz gehörigen Recht und Gerechtigkeiten, auch sonstigen Pertinentien, 29.Juli 1763; 14) ferner Bericht so der Landvogt Siebel abgestattet, 15.Okt.1763; 15) Anschlag des Platzes und wie die Belehnung geschehen könne; 16) rescriptum camerae um zu berichten was eigentlich für Parzellen zum fürstlichen und was zum Heersischen Lehen, so die von Twiste vormals untergehabt, gehörig seie, 23.Okt.1765; 17) rescriptum camerae wegen des vormals eingezogenen Twistischen Lehens und des Dienstgeldes zu Löwen, 13.Okt.1749; 18) Zwistigkeiten der Familie von Twiste mit dem Landvogt Mathias zu Peckelsheim wegen Eingriffe in Twistischen Lehnsbesitz 1684-1692
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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09.01.2026, 11:30 MEZ
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