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Bensheimer Hof: Burkard, Ritter von Wolfskehlen, und seine Söhne Kleriker Heinrich, Burkard und Hartmann verkaufen dem Cistercienserkloster Eberba...
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.8 Bensheimer Hof
1277 Januar 9
Eberhard, Abtei
Pergament unter dem Mainzer Gerichtssiegel der Stadt Oppenheim, Burkhards und Johanns v. Cronenbergs an blauen Kordeln hängenden Siegeln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et Datum Moguntiae anno Dom. M CC L XXVII .... ? Jannuarii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bensheimer Hof: Burkard, Ritter von Wolfskehlen, und seine Söhne Kleriker Heinrich, Burkard und Hartmann verkaufen dem Cistercienserkloster Eberbach in der Diözese Mainz zwei Hufen Ackerland mit zwei Höfen (curia) zu Leeheim (villa) samt allen Rechten. Ebenso verkaufen sie dem genannten Kloster alle ihre Gerichte (iudica), Gerichtsrechte (iurisdictiones), Dinge (plebiscita), den Hof Dinghof, Wiesen, Weiden usw., die zur villa Bunsheim und deren Gebiet gehören, mit allen dazu gehörenden Rechtsansprüchen, doch ohne den vierten Teil der Gerichte von Bunsheim, der Johannes genannt von Gronenberg und seinem Bruder Nicolaus zusteht. Sie verpflichten sich dem Kloster gegenüber, für die dauernde Sicherung (warandia) dieser Erwerbung einzutreten und, falls das Kloster irgendetwas gerichtlich durchsetzen müsse, ihm den daraus erwachsenden Schaden zu ersetzen. Die Richter des Mainzer Erzstuhls werden sie ohne Urteil zu dieser freiwillig übernommenen Verpflichtung mit einer Kirchenstrafe zwingen. Für sich und ihre Nachkommen entsagen sie jeglichem Rechtsanspruch. Die Kaufsumme ist ihnen bezahlt worden.