Lienhard Mang, Hirte in Öschingen, zu Tübingen gef., weil er aus dem württembergischen Forst ein von Hunden angefressenes Stück Wild nach Hause getragen, ihm die Haut abgezogen und diese verkauft hatte, und auch sonst des Wilderns verdächtig war, strenger Strafe verfallen, jedoch aus Gnade mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu begleichen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten und andere Wilderer dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.