Hans von Roth (Rodt) zu Bußmannshausen (Buoßmatzhusen) bekundet, dass er seinem Schwager Ludwig von Wernau (Werdnow) zu Pfauhausen (Pfauenhusen), den er zum Mitgeweren gemacht hat, gegenüber seiner Ehefrau Ursula Speth (Spaettin), Tochter des Dietrich Speth (Spaett) zu Neidlingen (Nidlingen) für die 1000 Gulden Heimsteuer, 1000 Gulden Widerlegung und 200 Gulden Morgengabe (die er ihr aus seinen Zinsen und Gütern zu Bußmannshausen verschrieben hat), versprochen hat, ihn aus dieser Mitgewerschaft zu lösen und alle ihm daraus entstandenen Schäden zu ersetzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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