Klage wegen Waffenverkaufs an Frankreich trotz kaiserlichen Verbots. Die Beklagten sollen Büchsen, Harnische und anderes rheinaufwärts geschafft und in Straßburg und Colmar verkauft haben, bis der Kaiserliche Fiskal einen Teil in Speyer beschlagnahmte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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