Mainz, 1613.08.18. (Richter Hettisch). Eheberedung zwischen Johann Hart, B. und Kärcher, und Margreth, Tochter Johann Adams von Biebrich, Einwohners zu Nierstein: 1) Stirbt der Mann zuerst ohne Leibeserben, so behält die Ww. neben ihrem Zugebrachten 1/3 aller Fahrnis, auch am vorhandenen Pferd (jedoch ohne Geschirr, das bei der Scheuer verbleiben soll), ferner 1/3 der Errungenschaft und zur lebenslänglichen Nutznießung das Haus zur Großen Scheuer, zwischen Wolf Beck und einem gemeinen Aliment; das Haus ist nur mit 50 fl. ablöslich beschwert. 2) Stirbt sie zuerst ohne Leibenserben, so behält er sein Zugebrachtes und ganze Errungenschaft und gibt ihren Verwandten nur ihre Kleider und das zum Leib Gehörige und was sie während ihrer Ehe von ihren Eltern ererbt hat, da sie nichts in die Ehe einbringt und ihr Vater keine Kosten zur Hochzeit aufwendet. Z.: Philipp Gerlach und Hans Werner, beide Bender, jakob Schoeffer, Glaser - auf seiten des Ehemanns -; Heinrich Burkhardt.

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