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Urteil Heinrichs von der Tann bezüglich fuldischer Lehengüter in Habitzheim
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Urk. 76, R I b Fulda (Lehengerichtsurkunde von Bickenbach)
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 2 Familien B >> 2.14 von Bickenbach
1340 November 13
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegeben ist nach Gotes geburte dretzenhundirt iar darnach in deme virzigisten iare uffe neisten mantag nach sente Mertins tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich von der Tann (Tanne) genannt von Frankenberg (Frankinberg) verkündet als Richter am Manngericht zu Fulda im Auftrag seines Herrn Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, das Urteil bezüglich der fuldischen Lehengüter in Habitzheim (Habersheim) [Ortsteil der Gem. Otzberg, Lkr. Darmstadt-Dieburg], die Ulrich von Bickenbach (Bickinbach) innehatte. Die Güter werden dem Abt zugesprochen, da nach Ulrichs Tod dessen Witwe Elisabeth und ihre zwei Töchter die Lehen in ihrem Besitz behalten und auf die Aufforderung des Abts zum Gerichtstage zu erscheinen, dreimal nicht reagiert hatten. Siegelankündigung. Zeugen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller und Gericht zum Paradis
Vgl. auch Schannat, Client. Fuld. Nr. 189.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.