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Enthält: Vor dem geistlichen Richter des Hofes zu Münster sind erschienen Herman Merschman, Herman van Velen, Vikar, Gerdt Dreyer, Officiant der Liebfrauenkapelle im Dom zu Münster, und Gerdt Kremer, Pastor in Kinderhaus, als Testamentsvollstrecker des Goessen Bocholt van Haltern. Der Verstorbene hat seiner Magd Aleke Strombys, die zur Zeit im Armenhaus zur Aa wohnt, eine Rente von 1/2 Mark vermacht. Zeit ihres Lebens ist sie die Nutznießerin der Rente. Nach ihrem Tod fällt die Rente an das Armenhaus und jede Arme soll jährlich 2 Pfennige erhalten, die Hausfrau 4 Pfennige. Diese Rente hatte der Verstorbene zuvor von Margarete Somersels gekauft, die sie von Johan von der Lippe gekauft hatte. Aleke Strombys erhält eine weitere Rente von 1 Rheinischen Gulden. Nach ihrem Tod sollen von dieser Rente jährlich zur Fastenzeit Heringe für sämtliche Armen gekauft werden. Diese Rente hatte der Verstorbene zuvor von Marie Tegeder, der Witwe des Menne Tegeder, gekauft. Zeugen: Christopherus Bobbenkamp, Gerhard Baack, Diener am Hof