Erzbischof Heinrich verpflichtet sich eidlich auf Bitten von Salman, Kämmerer, Emerich, Schultheiß, der Richter, Ratsleute und aller Bürger von Mainz ("Mentze"). 1) keinen Zoll und kein Geleitsgeld zu Wasser und zu Land eine Meile im Umkreis von Mainz zu erheben, es sei denn mit Willen der Stadt,. 2) sich nicht mit dem Domkapitel zu versöhnen, bevor es nicht diese Urkunde sowie alle Briefe und Artikel anerkannt hat, die Heinrich der Stadt bereits besiegelt hat oder noch besiegeln wird,. 3) sich nicht von dem Erzbistum trennen zu lassen oder auf dasselbe zu verzichten; tritt dennoch einer dieser Fälle ein, soll Heinrich dahin wirken, daß sein Nachfolger der Stadt gegenüber seine Verpflichtungen übernehme. S.: Aussteller, sein Vetter Erzbischof Heinrich von Köln, Johann, Propst von Xanten ("Xancten"), Graf Ruprecht von Virneburg ("Rupreht von Virnburg") und Reinhard ("Reynart") Herr von Westerburg. "Diser Brief ist gegeben zu Bunne [= Bonn] [...] tusent [...] druhundert [...] und in dem nun und zweintzigsten iare an sant Georien aubende."

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