Johann Simon von Beuinghausen bekundet, dass Johann Georg Herzog zu Sachsen, als Ehevogt seiner Gemahlin, Herzogin Johannetta, und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid-Blankenheim, als Vormund seiner Kinder aus der Ehe mit Ernestina, geb. Gräfin zu Sayn, ihn laut inseriertem Lehnsbrief als Sohn des +Johann Simon mit dem gleichen Erblehen wie 1617 März 24 belehnt hat.