Beitrag; die Grafschaft Barby ist zwar von Kaiserlicher Majestät sub dato 28. April 1683 allergnädigst assigniert und darauf an Herzog Heinrich zu Sachsen[-Barby] am 6. August, 14. September und 16. November 1683 geschrieben, von Seiner Fürstlichen Durchlaucht aber dennoch nicht beigetragen, sondern nur unter dem 19. Oktober 1683 um Verschonung gebeten, jedoch solcher Bitte Unerheblichkeit unter dem 16. November 1683 remonstriert [Einwand erhoben], wovon in Volumen I, Beitragssachen, alles befindlich, auch [Grafschaft] Mühlingen und [Amt] Walternienburg [betrifft Steuersachen]

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Sächsisches Staatsarchiv
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