Der Offizial des Dompropsts zu Speyer urkundet, dass Hans von Hardheim vor Gericht erschienen ist und in seinem Streit mit Johann Rost, Vikarier des Domstifts zu Speyer um Ausstellung einer beurkundeten Niederschrift der Zeugenaussage der Agnes Gössel von Heidelberg bat. Nachdem diese vereidigt worden ist, sagte sie aus: Nachdem der Dieb in Rosts Haus gelangt war, sie mit Werner Mönch vor dieses Haus gekommen, dessen Türe geschlossen war. Als sie Hans von Hardheim fragte, was er mit dem Gefangenen wolle, habe er gesagt, dass Rost und seine Kellnerin in weggezogen hätten, wo er doch nur rechtens mit ihm verfahren wäre. Rost sagte, er hätte seine Türe nur Hans von Hardheim zuliebe aufgetan und seine Kellnerin hätte den Mann hineingezogen. Hans von Hardheim sagte, er wolle zum Bürgermeister gehen. Rost bot Hans von Hardheim an, in sein Haus hineinzugehen. Die Zeugin hat auch von anderen Leuten gehört, Rost und seine Kellnerin hätten den Dieb ins Haus gerufen.
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Der Offizial des Dompropsts zu Speyer urkundet, dass Hans von Hardheim vor Gericht erschienen ist und in seinem Streit mit Johann Rost, Vikarier des Domstifts zu Speyer um Ausstellung einer beurkundeten Niederschrift der Zeugenaussage der Agnes Gössel von Heidelberg bat. Nachdem diese vereidigt worden ist, sagte sie aus: Nachdem der Dieb in Rosts Haus gelangt war, sie mit Werner Mönch vor dieses Haus gekommen, dessen Türe geschlossen war. Als sie Hans von Hardheim fragte, was er mit dem Gefangenen wolle, habe er gesagt, dass Rost und seine Kellnerin in weggezogen hätten, wo er doch nur rechtens mit ihm verfahren wäre. Rost sagte, er hätte seine Türe nur Hans von Hardheim zuliebe aufgetan und seine Kellnerin hätte den Mann hineingezogen. Hans von Hardheim sagte, er wolle zum Bürgermeister gehen. Rost bot Hans von Hardheim an, in sein Haus hineinzugehen. Die Zeugin hat auch von anderen Leuten gehört, Rost und seine Kellnerin hätten den Dieb ins Haus gerufen.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Nr. 2329 (Bl. 50v-51v)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Akten, Nachträge
Akten, Nachträge >> Akten >> Grafschaft Wertheim >> Zentralverwaltung >> Kanzlei, Registratur, Archiv >> Kanzlei, Registratur, Archiv >> Kopiar zu Hardheimer Archivalien ("Registratur der Laden Hartheim anno domini 1546 geschriben")
1459 April 10 (Datum anno domini MCCCCI nono feria post dominicam Misericordias Domini.)
Bl. 50v-51v
Urkunden
Aussteller: Johannes Solus
Empfänger: Hans von Hardheim
Siegler: Johannes Solus
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Hardheimer Registratur
Empfänger: Hans von Hardheim
Siegler: Johannes Solus
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Hardheimer Registratur
Kopiar zu Hardheimer Archivalien ("Registratur der Laden Hartheim anno domini 1546 geschriben")
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:22 MEZ
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