Rolf von Sechtem (Seeghteme), Hermann Rotkanne und alle anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Johann Soutte, Bürger zu Bonn, bekannt hat, dass er den Geschwistern Jutte und Grete, Jungfrauen zu Engelthal (Engildale), Enkelinnen der + Wolffin, sein Wohnhaus in der Brüdergasse (Broidergassin) zwischen den Häusern der Minderbrüder und seines Neffen Christian für eine ihm bezahlte Geldsumme verkauft hat. Das Haus ist ihm von Vater und Mutter erfallen nach dem Tod seiner Ehefrau Aylkin. Er hat vor den Schöffen auf das Haus verzichtet und den Geschwistern mit Hand, Halm und Mund als ihr Gut und Erbe aufgetragen, dies auch vor Metze von Löwenberg (Leenberch), der Lehnfrau des Hauses, der es jährlich am Martinstag [11. November] 3 1/2 Mark Pfennige Kölner Pagaments und 4 Hühner Zins entrichtet. Die Geschwister haben das Haus von der Lehnfrau für sich und die nachgenannten Erben gewonnen wie zu Bonn üblich, und diese erkennt niemand anders als die Geschwister bzw. jene Erben als rechte Erben und Lehnleute des Hauses an. Doch haben die Geschwister für sich und die nächsten Erben der Wolffin - denn diese hatte das Haus mit ihrem Geld bezahlt - das Haus wiederum an Johann Soutten und seine Erben verlehnt. Dafür sollen Johann und seine Erben den Geschwistern und nach deren Tod den nächsten Erben der Wolffin alljährlich am Martinstag 13 1/2 Mark Pfennige kölnisch und 4 Hühner entrichten. Die Jungfrauen von Engelthal behalten nach dem Tod der Geschwister kein Recht daran. Wenn Johann und seine Erben die Zinse nicht zahlen, können die Geschwister bzw. Erben der Wolffin gegen sie gemäß Urteil der Bonner Schöffen vorgehen. - Rolf und Hermann kündigen ihre Siegel auf Bitten beider Parteien an. ... gegeven ... 1368 des nesten satersdais na eschdaghe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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