Herbord von Hechtsheim ("Hexheym") übergibt sein Gut in der Markung Mommenheim ("Momenheym") (mit Häusern, Huben, Äckern, Feldern, Wiesen, Weiden, Wäldern und allen Zugehörden) Heinz ("Heyntzen") zum Jungen, Schultheiß zu Oppenheim, unter der Bedingung, dass dieser auf Mahnung des Ausstellers das Gut ohne Widerspruch zurückgeben solle; stirbt aber der Aussteller vorher, so hat Heinz das Gut der Kartause bei Mainz ("Mentze") zu ewigem Besitz zu übergeben. Sollte Heinz vor dieser Uebergabe sterben, fällt das Gut unmittelbar der Kartause zu. Zeugen: Diedrich von "Gulse", Chorbischof im Stift zu Trier, und Johann von Limburg ("Lympurg"), Dekan U.L.Fr. zu Wesel. S.: 1) A, 2) Chorbischof Diederich. "Der gegeben ist 1373 uff den nuyntzeenten dag des mandes ... December."
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Herbord von Hechtsheim ("Hexheym") übergibt sein Gut in der Markung Mommenheim ("Momenheym") (mit Häusern, Huben, Äckern, Feldern, Wiesen, Weiden, Wäldern und allen Zugehörden) Heinz ("Heyntzen") zum Jungen, Schultheiß zu Oppenheim, unter der Bedingung, dass dieser auf Mahnung des Ausstellers das Gut ohne Widerspruch zurückgeben solle; stirbt aber der Aussteller vorher, so hat Heinz das Gut der Kartause bei Mainz ("Mentze") zu ewigem Besitz zu übergeben. Sollte Heinz vor dieser Uebergabe sterben, fällt das Gut unmittelbar der Kartause zu. Zeugen: Diedrich von "Gulse", Chorbischof im Stift zu Trier, und Johann von Limburg ("Lympurg"), Dekan U.L.Fr. zu Wesel. S.: 1) A, 2) Chorbischof Diederich. "Der gegeben ist 1373 uff den nuyntzeenten dag des mandes ... December."
U / 1373 Dezember 19
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
19.12.1373
Kartause Mainz
I. Ausfertigung. Perg. S. 1 zerstört, S. 2 (Aussteller) beschädigt. - II. Im Vidimus U / 1374 Juni 5. - III. Kop. 17. Jh. in 13/263, Bl. 47'. - Nach Rückvermerk handelt es sich um eine "grangia".
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ