Heinrich Schneider von Geinsheim (Schnider von Gynßheim) bekundet, dass er zum heutigen Tage die Fronmühle in der Gemarkung zu Haßloch (Haselach) mit Zubehör von Diebold Müller von Edenkoben (Diepolt Muller von Odikobben) an sich gebracht hat. Dabei hat Heinrich mit Wissen und Willen des Landschreibers zu Neustadt, Peter Romhart, vom Vorbesitzer einen Bestandsbrief Kurfürst Philipps von der Pfalz vom 01.10.1483 erhalten. Der Aussteller versichert, auch für seine Erben, die Artikel des Bestandsbriefes treu einzuhalten und die Einwohner der Dörfer Haßloch, Böhl (Bohel) und Iggelheim (Ugelheym), für die die Mühle Bannmühle ist, mit Gefährt, Strafen und Mahllohn (multer) nach Gewohnheit zu handhaben, namentlich als Mahllohn von 20 Malter Korn nicht als einen Malter zu nehmen und bei Übertretungen mit dem Maße jedem Betroffenen "sin gut zugeben". Die Mühle, insbesondere Behausung, Geschirr und Wasserbauten, soll Heinrich in gutem Bau halten, wobei der Pfalzgraf und seine Amtleute zu Neustadt bei Vernachlässigung der Wartung und des Betriebs oder bei Übertretungen beim Mahllohn den Müller strafen oder die Mühle einziehen mögen. Heinrich Schneider hat gegenüber dem Landschreiber die Einhaltung gelobt und geschworen und folgende zu Geinsheim gesessene Bürgen gesetzt: Hans Spieß, Fritz der Junge, Matern Friese der Junge (Friesen Matern) und Valentin (Veltin) Weddeler. Im Falle ihres Todes will er andere ernennen. Die Verleihung ist in Anwesenheit von Engelhard Schlipf, Ausvogt, Jörg Cuntzmann (Contzman), Vogt zu Haßloch, Heinrich Spannagel, Müller zu Germersheim, dem Verkäufer Diebold Müller sowie Michael Müller von Mosbach (Michel Muller von Mospach) und Matthias (Matthis) Wigel zu Neustadt geschehen. Hans Scheffel, Schultheiß zu Neustadt, und Ulrich Wirt zu Neustadt kündigen ihre Siegel an, letzterer auf Bitten des Ausstellers mangels eines eigenen Siegels. Die Ausstellung zweier Ausfertigungen wird angekündigt, wobei der Landschreiber und Heinrich Schneider jeweils eine erhalten sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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