Herzog Johann Adolphs [I.] zu Sachsen-Weißenfels Beschwerde, dass aus der Obersteuereinnahme an dessen fürstliche Beamte zu Weißenfels wegen Insinuation des Mühlengroschen-Patents unmittelbarer Befehl ergangen und wie Seine Kurfürstliche Durchlaucht [Johann Georg III.] zu Sachsen darauf geantwortet