1478 Juli 27: Urfehde des wegen Diebstahls relegierten stud. Bernhardinus Decker, Klerikers zu Cannstatt, nach Gefängnis im Schlossturm, verhängt vom Rektor Konrad Vessler wegen Diebstahls eines Humpens und zweier Trinkschalen aus Blei. Er darf die Stadt nicht mehr betreten. Bürgen: sein Vater Joh. Decker. Zeugen: Regens Joh. Stain von Schorndorf, Mag. Mich. Brecklin von Cannstatt, Pedell Joh. Wendelin von Esslingen, stud. Michael Vott von Zuffenhausen. Geschrieben und beglaubigt von Greg. May von Tübingen kaiserl. Notar, Tübingen in der Stube neben dem Schlossturm.

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
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