Markgraf Heinrich von Burgau [Lkr. Günzburg] schenkt um seines Seelenheils willen alle seine Güter in Rammingen [Alb-Donau-Kreis] und Lindenau [Gde. Rammingen/Alb-Donau-Kreis] mit den Eigenleuten und dem Patronatsrecht für die Kirchen dort sowie zwei Güter oder Hufen in Öllingen ("Ellingen") [Alb-Donau-Kreis] und einen Hof in Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis], die ihm als freies Eigengut gehörten, Abt Trutwin und dem Konvent des Zisterzienserklosters Kaisheim [Lkr. Donau-Ries], und zwar mit allen den Rechten, die seine verstorbene Schwester, eine Gräfin von Löwenstein [Lkr. Heilbronn], dort besessen hat. Ausgenommen von der Schenkung sind nur seine Lehenleute und Lehengüter. Die Schenkung erfolgt mit Beistand und Zustimmung seines Neffen Heinrich. Das Kloster Kaisheim soll dafür nach seinem Tod an seinem Jahrtag und den darauf folgenden Tagen den Mönchen im Refektorium insgesamt 2 Fuder Wein zu seinem Gedächtnis reichen.