Die Grafen und Vettern Eberhard der Ältere und Eberhard der Jüngere von Württemberg befehlen Schultheißen, Gerichten und Gemeinden der beiden Dörfer Groß- und Kleiningersheim, soweit es ihnen zusteht, und den dazugehörigen Ausleuten, dass sie von nun an Kurfürst Philipp von der Pfalz und seinen Leibeserben, pflichtbar, schuldig und gehorsam sein mögen, und sagen sie dafür von ihren bisherigen den Württemberger geleisteten Gelübden, Eiden und Pflichten ledig. Die beiden Grafen haben die beiden Dörfer mit Philipp gegen dessen Viertel zu Löchgau (Lohickem) gewechselt, wie sie es zu Maulbronn verabredet und zu Vaihingen beschlossen haben.