Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau belehnen auf Antrag der Vormünder Ambrosius Schulze und Peter Guhlen zu Cahnsdorf die hinterlassenen unmündigen Söhne Blasius Müllers daselbst, Michael und Blasius, mit der dortigen Windmühle. Bis zu erlangter Mündigkeit sollen sie beide die Mühle haben, danach der ältere Bruder und seine Erben bzw. nach dessen Tod der jüngere und seine Erben. "gegeben zu Luckhaw den achtundzwantzigsten Tagk Januarii nach Christi unsers Erlösers und Seligmachers Geburth im eintausent sechshundert und zwantzigsten Jahre."