Martin Rosseneck, Vikar des Liebfrauenstiftes, und Reinhart Reichenbacher von "Walstroff", weltlicher Richter zu Mainz, entscheiden den Streit zwischen dem Kloster St. Klara (Äbtissin Frau Potentiana ("Patz")) und dem Nachfahren des verstorbenen Michael Nalschmitt, dem ehrsamen Herman Stoltz, wegen in einer früheren Bannurkunde des weltlichen Gerichts unerwähnt gebliebenen Gült von 12 Schillingen Heller, fällig an das Kloster, aus dem Haus und Erbe, das früher ein Backhaus gewesen und das jetzt der genannte Hermann bewohnt, am Eck in der Heugasse ("Hauwegassen") gegenüber dem Erbe Hirzberg ("Hyrtzberg"), dahin, dass an Stelle des versessenen Zinses Hermann das Kloster mit 4 fl. 9 Weißpfennigen (1 fl. gleich 24 Weißpfennige) abfinden und im übrigen den Zins fortan jährlich entrichten soll. (2) S. der Aussteller. "vff montag nach dess nuwen jars dag anno [...] fünfftzehenhundert vnd achtzehen".

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