Hans Mergklin (Mercklin) von Bissingen, wegen seiner Teilnahme am Bauernaufruhr flüchtig aus dem Lande ausgetreten, jedoch auf Fürbitten wieder eingelassen, leistet freien Willens noch einmal den Eid der Erbhuldigung und gelobt, dem König treu und gehorsam zu dienen, sich an keiner Empörung zu beteiligen, sonern jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen und sich stets nur der Partei der Ober- und Ehrbarkeit anzuschließen. Außerdem verspricht er, alle heimlichen Zechen und Gesellschaften künftig zu meiden, seine Waffen dem Vogt zu übergeben und keine andere Waffe mehr zu tragen als ein Brotmesser. Er stellt ferner seinen Vater als Bürgen, der sich verpflichtet, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder aber, wenn dies innerhalb dieser Frist nicht geschähe, 100 fl zu zahlen. Bürge: Bernhard Mercklin von Bissingen