Margarethe, Witwe des verstorbenen Jakob von Au zu Brennberg, und ihr Sohn Christoph von Au zu Brennberg, deren Mann und Vater auf dem Totenbett dem Kloster zu Frauenzell zu einem Seelgerät die Nutznießung von zwei Weingärten zu Hungersdorf (Hungerstorff) auf zehn Jahre gewährt hat, nehmen nach Ablauf der zehn Jahre die beiden Weingärten wieder an sich, übereigenen dafür aber dem Kloster zu Frauenzell ihren Weinzehnten aus 27 Weingärten am Berg zu Hofdorf unter der Bedingung, dass das Kloster einen Jahrtag für den Verstorbenen abhält.; S1: Christoph von Au zu Brennberg, S2: Ritter Friedrich von Murach zu Flügelsberg (Flugelsberg), S3: Friedrich von Buchberg (Puchperg) zum Neuenhaus (Newenhaws)