Schlossarchiv Moos (Bestand)
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Schlossarchiv Moos
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> IV. Nichtstaatliches Archivgut >> B. Archive des Adels, adelige Standesherrschaft und Jurisdiktion >> 1.) Adelsarchive
1315 - 1942
Vorwort: Der 1954 durch Gundelinde Gräfin von Preysing als Depot an das Staatsarchiv gegebene Bestand Schlossarchiv Moos umfasst vor allem den Zeitraum, in der sich diese Herrschaft im Eigentum der Grafen von Preysing (Linie Preysing-Lichtenegg-Moos) befand. Eng damit verbunden unjd seit den Aichbergern im 14. Jh. stets in der gleichen Hand waren die Hofmarken Neusling sowie Langen- und Kurzenisarhofen, die meist von Moos aus mit verwaltet wurden und deren Unterlagen daher gleichfalls hier zu finden sind. Moos und seine direkte Umgebung lag ursprünglich im Eigentum von Kloster Niederaltaich und wird in einer dortigen Urkunde 1207 erstmals erwähnt. Die dort vorhandene Burg wurde vom Kloster um 1270 abgerissen, später aber wieder aufgebaut. Das Gut befand sich zunächst in den Händen wechselnder Ministerialengeschlechter des Klosters sowie der Grafen von Bogen. 1340 verkaufte der damalige Eigentümer Berthold von Kallenberg die Herrschaft an Dietrich von Aichberg [s. U 846]. Im Eigentum dieser Familie verblieb es bis 1511, als Ulrich von Aichberg als der letzte seiner Familie starb. Erbe wurde sein Schwiegersohn Ulrich Graf von Ortenburg, der den verschuldeten Besitz aber bereits 1520 an Katharina von Knöring zu Adldorf und deren Ehemann Eitel David von Knöring verkaufte [s. U 407]. Unter ihnen wurde die im Landshuter Erbfolgekrieg stark beschädigte Burg wieder aufgebaut. 1544 erbte deren Vetter Stefan Trainer, Rentmeister zu Landshut, die Herrschaft. Dessen Tochter und Erbin Anna Trainer heiratete 1567 Johann Albrecht von Preysing auf Kronwinkl [s. U 680] und übergab 1605 kurz vor ihrem Tode diesen Besitz an ihren jüngeren Sohn Johann Warmund von Preysing. Im deren Besitz verblieb das Gut bis zum Aussterben dieses Familienzweigs durch den Tod des Caspar Graf von Preysing-Lichenegg-Moos, ein Sohn Prinzessin Gundelindes von Bayern (1891–1983) und damit ein Enkel des letzten Bayerischen Königs Ludwig III. im Jahre 1940. Noch im gleichen Jahr heiratete dessen Schwester Theresia Ludwig Graf von und zu Arco-Zinneberg und brachte Moos in das Eigentum dieser Familie, in der es sich heute noch befindet. Der 1315 beginnende umfangreiche Bestand beinhaltet neben den Unterlagen der Guts- und der Hofmarksverwaltung auch solche der Eigentümerfamilien und über die Familie Preysing auch zahlreiche Belege zu Schloss Kronwinkl und anderen Preysingischen Besitzungen. Weitere Belege zur Hofmark Moos im Staatsarchiv Landshut finden sich vor allem in den Beständen Patrimonialgericht sowie Regierung Landshut und Pfleggericht Osterhofen.
Schlossarchiv Moos
3323
Bestand
Akten
ger
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
12.08.2025, 09:29 MESZ