Werden. -Johann Jacob Freiherr von Westerholt, kurkölnischer Kämmerer, Geheimer Rat und Reisemarschall des Fürsten von Thurn und Taxis, Ritter des brandenburgischen Roten Adlerordens, bekundet, daß Abt Anselm nach dem Tod des Joseph Clemens August Freiherrn von und zu Westerholt und Gysenberg ihn zu Mitbehuf seiner Brüder Eugen Joseph und Alexander Freiherren von und zu Westerholt zu Mannlehenrecht mit dem Lehngut Masthove und dem zugehörigen Markenrecht im Kirchspiel Recklinghausen belehnt hat. Er soll sein Recht gegen die Witwe Freifrau von und zu Westerholt und deren Tochter Freifrau von Boenen, die das Lehen noch besetzt halten, vor dem Lehngericht erstreiten. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Franz Theodor Erwitte, kaiserl. Reichspostmeister der Stadt Essen, im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Ludger Anton Lauten, Kahzleisekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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