Durch Vermittlung des Grafen Hermann von Neuenahr und Moers und dessen Hofmeisters Wilhelm von Neuenhof (Neuwenhaeff) genannt Ley wird der Streit zwischen der Stadt Ruhrort und dem Pfarrer zu Halen wegen der Ablösung des Erbzinses von 472 Gulden, den Ruhrort dafür zu entrichten hatte, daß die dortige Kirche von der jenseits des Rheins gelegenen Mutterkirche zu Halen durch den verstorbenen Grafen Vincenz separiert worden, dahin geschlichtet, daß Ruhrort künftig und unlösbar erblich 2 Golsgulden von denen der Küster 1/4 (Ort) Gulden erhalten soll, an jenen Pfarrer abführen, soll. Bei säumiger Zahlung dürfen die Kirchmeister zu Halen in Vertretung des Pfarrers Güter der Stadt beschlagnahmen, ungehindert durch das der Stadt durch uhren Landesherrn Herzog Wilhelm von Kleve-Jülich-Berg erteilten Privilegien. Über die ausstehende frühere Rente soll sich der zeitige Pastor Arndt Smidt mit der Stadt gütlich vergleichen. Datum uf montag des heiligen mertelers Laurentii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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