Der Mainzer Kurfürst Damian Hartard von der Leyen bekundet am 12. August 1676, dass er seinem Geheimrat und Vizedom Melchior Friedrich von Schönborn zur Erweiterung seiner Behausung (Schönborner Hof) erlaubt mehrere Häuser, Scheunen und Bauplätze an der Wermes- (Wermbach-) und Haargasse zu erwerben (spätere Abschrift)