Bischof Otto von Münster bekundet, daß Ritter Sweder von Ringenberg (Ringhenbergh) die für den Verkauf der Burg Ringenberg vom Aussteller erhaltenen Einkünfte aus dem Zehnten in Südlohn und aus den Mühlen. in Borken und Bocholt (Bocholthe) (vgl. die Urkunde vom selben Tag) an seinen Schwager, den Ritter Lutbert von Schwansbell (Swanesbulen), verpfändet hat, erstere für 100 Mark als Brautschatz für seine Schwester und letztere für 70 Mark zur Bezahlung von Mindener Gläubigern. Das Rückkaufrecht des Bischofs, nunmehr gegenüber Lutbert von Schwanebell, bleibt unberührt. Actum in pomerio nostro. Zeugen: Wilhelm, Propst, Stephan, Dekan, Hermann, Scholaster, Propst Friedrich, Graf Hermann von Everstein (Everstene),der Burggraf von Rechede (Rechethe), Hermann Werencen, Friedrich von Meinhövel (Menhuvele). octavo idus junii
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Bischof Otto von Münster bekundet, daß Ritter Sweder von Ringenberg (Ringhenbergh) die für den Verkauf der Burg Ringenberg vom Aussteller erhaltenen Einkünfte aus dem Zehnten in Südlohn und aus den Mühlen. in Borken und Bocholt (Bocholthe) (vgl. die Urkunde vom selben Tag) an seinen Schwager, den Ritter Lutbert von Schwansbell (Swanesbulen), verpfändet hat, erstere für 100 Mark als Brautschatz für seine Schwester und letztere für 70 Mark zur Bezahlung von Mindener Gläubigern. Das Rückkaufrecht des Bischofs, nunmehr gegenüber Lutbert von Schwanebell, bleibt unberührt. Actum in pomerio nostro. Zeugen: Wilhelm, Propst, Stephan, Dekan, Hermann, Scholaster, Propst Friedrich, Graf Hermann von Everstein (Everstene),der Burggraf von Rechede (Rechethe), Hermann Werencen, Friedrich von Meinhövel (Menhuvele). octavo idus junii
Fürstbistum Münster, Landesarchiv - Urkunden Nr. 94
B 101u Domkapitel Münster - Urkunden
Domkapitel Münster - Urkunden >> 45. III R: Klevische Grenze, Ringenberg, Lembeck
1257 Juni 6
Vermerke: Ausf., Perg.; 2 anhängende, beschädigte Siegel. - R: LXXII de tangentibus episcopum, ecclesiam et capitulum. XVIII de permutacionibus et assignacionibus.
Druck: WUB III Nr. 620.
Druck: WUB III Nr. 620.
Urkunde
Nr: III R Nr. 3.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:01 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) (Tektonik)
- 1.2.1. Fürstbistum Münster (Tektonik)
- 1.2.1.2. Domkapitel (Tektonik)
- Domkapitel Münster (Tektonik)
- Domkapitel Münster / Urkunden (Bestand)
- 45. III R: Klevische Grenze, Ringenberg, Lembeck (Gliederung)