Anweisung: Missfällig ist bekannt geworden, dass die angesetzten Strafen für ergangene Unachtsamkeiten bei ausgebrochenen Feuersbrünsten von Beamten herabgesetzt wurden. Da behauptet wird, von der Verordnung nichts gewusst zu haben, wird diese Verordnung hiermit zu aller Kenntnis wiederholt (Verordnung nicht vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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