Gesetze in der Landeskirche
Vollständigen Titel anzeigen
L 1, Nr. 2552
GB IV
189/4.0
L 1 - Diakonisches Werk Württemberg
L 1 - Diakonisches Werk Württemberg >> D. Unterlagen des Diakonischen Werks Württemberg (ab. ca. 1970) >> D.1 Hauptgeschäftsführung / Geschäftsbereich Pfr. Günter Häußermann >> D.1.8 Landessynode
(1947) 1979-1981
Enthält v.a.:
- Änderung der Kirchengemeindeordnung und der Kirchenbezirksordnung
- Leitlinien zum Diakonat
- Gesetze in der Landeskirche
Darin:
- Ordnung für die diakonische Arbeit in den Kirchenbezirken vom 13. November 1952
- Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (6. Wahlperiode, Drucksache 6/8932)
- Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt Bd. 45: Diakonie in den Kirchenbezirken. Bekanntmachung des Oberkirchenrats vom 27. November 1973
- Satzung des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Druck)
- Amtsblatt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Bd. 32, Nr. 21, Mai 1947, Bd. 33, Nr. 7, Juni 1948, Bd. 34, Nr. 4, März 1950, Bd. 43, Nr. 36, Dezember 1969, Bd. 45, Nr. 2, Januar 1972
- Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung, 1966 (Druck)
- 9. Evangelische Landessynode, 21. Sitzung und 22. Sitzung von November 1980, Beilage 13, ausgegeben im März 1979 (Drucke)
- 9. Evangelische Landessynode, Beilage 29 (ausgegeben im Juni 1981), Beilage 30 (ausgegeben im Juni 1981) (Drucke)
- Änderung der Kirchengemeindeordnung und der Kirchenbezirksordnung
- Leitlinien zum Diakonat
- Gesetze in der Landeskirche
Darin:
- Ordnung für die diakonische Arbeit in den Kirchenbezirken vom 13. November 1952
- Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (6. Wahlperiode, Drucksache 6/8932)
- Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt Bd. 45: Diakonie in den Kirchenbezirken. Bekanntmachung des Oberkirchenrats vom 27. November 1973
- Satzung des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Druck)
- Amtsblatt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Bd. 32, Nr. 21, Mai 1947, Bd. 33, Nr. 7, Juni 1948, Bd. 34, Nr. 4, März 1950, Bd. 43, Nr. 36, Dezember 1969, Bd. 45, Nr. 2, Januar 1972
- Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung, 1966 (Druck)
- 9. Evangelische Landessynode, 21. Sitzung und 22. Sitzung von November 1980, Beilage 13, ausgegeben im März 1979 (Drucke)
- 9. Evangelische Landessynode, Beilage 29 (ausgegeben im Juni 1981), Beilage 30 (ausgegeben im Juni 1981) (Drucke)
Diakonisches Werk (Württemberg)
4 cm
Sachakte
Baden-Württemberg, Landtag
Amtsblatt der Evang. Landeskirche in Württemberg
Diakonat
Diakoniegesetz
Evang. Landessynode Württemberg
Kirchenbezirksordnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:21 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik)
- L - Diakonie (Tektonik)
- L 1 - Diakonisches Werk Württemberg (Bestand)
- D. Unterlagen des Diakonischen Werks Württemberg (ab. ca. 1970) (Gliederung)
- D.1 Hauptgeschäftsführung / Geschäftsbereich Pfr. Günter Häußermann (Gliederung)
- D.1.8 Landessynode (Gliederung)