Der Herter, Ritter, und sein Bruder Diether der Herter verzichten gegen Graf Eberhard I. auf ihre Rechte an einen Hof zu Oßweil und an die Fischenz zwischen Neckarweihingen und Poppenweiler sowie für den jungen Herter auf Ansprüche an die Kirche zu Heimerdingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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