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Wolfgang Barter, alter Bürgermeister zu Ehingen als Obmann und die Zusätze Petter Locher, Gerber, des Rats und Gerichts zu Ehingen, Hans Muschkay gen. Betz von Nasgenstadt, Jörg Kyening, Hofmeister des Gotteshauses Heggbach und Heinrich Kuor, B. zu Ehingen, entscheiden in dem Streit zwischen den Hintersassen des Abtes Jodocus von Salmansweiler zu Stetten und denen des Abtes Gregor von Blaubeuren zu Rottenacker wegen der Obrigkeit über das St. Johannsfeld bei Stetten wie folgt: Die Unteresch samt 17 J. Äcker soll hinfort mit aller Gerechtigkeit den Hintersassen des Klosters S. zu Stetten allein gehören; die Oberesch soll den Blaubeurer Untertanen allein gehören; die Mittelesch soll zwar hinsichtlich des Waidgangs von beiden Parteien gemeinsam genutzt werden, die Obrigkeit, Gebot und Verbot dagegen denen von Rottenacker allein zustehen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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