1.) Zwei Hufen arthaftiges Land zu Helmarshausen [Stadtteil von Bad Karlshafen, Lkr. Kassel]; 2.) 18 Acker Wiesen und eine Hutweide, frei von alle...
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Urk. 14, 12430
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Spiegele zum Desenberg, Nr. 5
A I u, Spiegel zum Desenberge sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wech-Wei >> Weiters, von >> 1600-1649
1612 März 18
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Zwei Hufen arthaftiges Land zu Helmarshausen [Stadtteil von Bad Karlshafen, Lkr. Kassel]; 2.) 18 Acker Wiesen und eine Hutweide, frei von allen Zinsen, Zehnten, Dienstgeldern und anderen Beschwerungen, als Mannlehen. Diese Lehen erhält der 1600 Belehnte, nachdem ihm 1593 die genannten Stücke mit dem dazu gehörenden Meierhof, genannt der große Meierhof, dergestalt erblich überlassen waren, dass er dem Landgrafen jährlich den darauf stehenden Zins, nämlich zwölf Viertel und 13 Metzen Korn und 15 Viertel Hafer mit dem Zehnten und zwölf Albus Dienstgeld ausrichten sollte, auch ihm 300 Gulden Gnadengeld aus dem Amt Helmarshausen mit 15 Gulden jährlicher Pension bis zur Wiedereinlösung der 300 Gulden zu verzinsen, verschrieben worden waren. Diese Verschreibung von 1593 hatte der 1600 Belehnte im Jahr 1600 zurückgegeben. Davon waren das bisher dazu gehörende Haus und die Hofreite, die in der Stadt Helmarshausen liegen, ausgenommen. Dazu gehört aber die Verpflichtung, für die Befreiung vom kleinen Gänse- und Ferkelzehnt für die Stadt Helmarshausen einen Ochsen und einen Bären zu halten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burkhard von Weiters, Friedrich von Weiters
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burkhard von Weiters, Friedrich von Weiters
Belehnte/r: Burkhard und Friedrich von Weiters, Söhne des verstorbenen Burkhard von Weiters
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2025-06-10T09:13:49+0200
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