Der Obervogt zu Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] Georg Friedrich Schertlin von Burtenbach [Lkr. Günzburg] zu Mauren [Gde. Ehningen/Lkr. Böblingen] und der Untervogt dort Johann Bernhard Ettlinger als Vertreter des Administrators des Herzogtums Württemberg Herzog Friedrich Karl von Württemberg sowie Sigmund Baldinger der Jüngere und Dr. David Rau als Vertreter der Reichsstadt Ulm schließen eine Vereinbarung wegen der Geleitsgrenze des Herzogtums Württemberg und der Reichsstadt Ulm bei Herrlingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis]. Die Grenze des Geleits beider Herrschaften verläuft dort in der Mitte der Lauter und ist durch einen Geleitstein gekennzeichnet. Für den Fall, dass die Lauter ihren Lauf ändern sollte, wird vereinbart, dass die Geleitsgrenze immer dem Fluss folgen und in dessen Mitte verlaufen soll. Der gegenwärtige Geleitstein würde in einem solchen Fall bedeutungslos.