Andres Stedlin, Bürger zu Colmar, bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete Klagin, vom Kloster Ettenheimmünster das Wasserhaus zu Colmar in der niederen Au vor der Stadt, wie es zuvor sein Vorfahr Mathis Pfrendlich innehatte, mit den durch Anlieger und Flurnamen bestimmten Äckern und Matten gegen einen jährlichen Zins von 6 fl (zu je 11 1/2 ß Rappen) zu Erblehen empfangen zu haben